Bereits seit 2023 besteht die Pflicht, dass alle elektronischen Registrierkassen mit der TSE (Technische Sicherheitseinrichtung) ausgestattet sein müssen.
Wir gehen davon aus, dass unsere Mitglieder entsprechende Kassen betreiben.
Die TSE ist jeweils 5 Jahre gültig, das heißt, dass die Laufzeit der TSE, mit denen Kassensysteme im Jahr 2020 ausgestattet wurden, in 2025 abläuft.
Hinzu kommt, dass ab 01.01.2025 alle Betreiber von elektronischen Kassensystemen ihr Kassensystem dem Finanzamt melden müssen.
Für vor dem 01.07.2025 angeschaffte Kassensysteme gibt es eine Übergangsfrist bis zum 31.07.2025.
Diese Verpflichtungen sollten nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Bei Verstößen drohen empfindliche Geldbußen.
Da die vorstehenden Verpflichtungen nur für elektronische Kassensysteme gelten, könnte man eventuell auf die Idee kommen, statt eines elektronischen Kassensystems eine offene Ladenkasse zu verwenden.
Das aber ist keine gute Idee, da dadurch zwar die Anmeldepflicht des Kassensystems bei dem Finanzamt entfällt, alle weiteren Nachweise aber von Hand erstellt werden müssen. Das verursacht einen immensen Aufwand und ist höchst fehlerträchtig.
Bei Unregelmäßigkeiten droht dann schnell eine Nachschätzung durch das Finanzamt.
Wer Fragen dazu hat, kann sich gerne an die Geschäftsstelle wenden oder auch direkt an unser Mitglied und Kooperationspartner
TSP EDV Org, GmbH, die u.a. mit ihrem System KL TREND entsprechende Systeme speziell für den Erotikeinzelhandel anbietet.
Warenwirtschaftssystem
PC-Kasse
SLN@TREND.de
0 23 03 / 25 41 97
Ansprechpartner:
Stefanie Löffler-Noss
Rainer Löffler
Bei Bedarf werden wir auch eine Infoveranstaltung zu dem Thema auf unserer nächsten BEH-Jahresveranstaltung anbieten.
Sie können gerne auch Ihren Kommentar zu dem Thema abgeben und sich mit anderen Mitgliedern austauschen.