🌐 Schweden kriminalisiert Online-Sex – was bedeutet das für Deutschland?
In Schweden ist ab dem 1. Juli 2025 Schluss mit bezahlten Live-Sex-Streams: Wer interaktive Cam-Inhalte gegen Geld konsumiert – sei es Masturbation auf Bestellung oder ein personalisierter Dirty Talk – macht sich künftig strafbar. Das neue Gesetz ist Teil des sogenannten Nordischen Modells, bei dem ausschließlich die Kundschaft bestraft wird, nicht die Anbieter:innen selbst.
Damit wird die „digitalisierte Prostitution“ erstmals in einem EU-Land klar geregelt – und zwar in Form eines Verbots. Bis zu ein Jahr Haft droht Konsument:innen, wenn sie aktiv und gezielt für sexuelle Inhalte zahlen, z. B. via OnlyFans oder Livecam-Portale. Vorgefertigte Inhalte wie normale Pornos sind nicht betroffen.
Die Reaktionen? Durchwachsen. Während schwedische Politiker:innen das Gesetz als Fortschritt für Frauenrechte feiern, schlagen Content-Creator:innen und Sexarbeiter-Organisationen Alarm. Die Sorge: weniger Einkommen, mehr Schattenwirtschaft, kaum Schutz vor Ausbeutung und Plattformverdrängung.
Und in Deutschland?
Auch hierzulande wird seit Jahren über das Nordische Modell diskutiert – allerdings bislang nur bezogen auf den klassischen Straßenstrich oder Bordellbetrieb. Die CDU/CSU hat wiederholt entsprechende Gesetzesinitiativen eingebracht. Ein Verbot digitaler Sexkäufe steht derzeit noch nicht im Gesetz, wird aber im Windschatten der schwedischen Entwicklungen wahrscheinlicher.
🔍 Deutschland vs. Schweden – der Überblick
Aspekt | Schweden (ab Juli 2025) | Deutschland (Stand: Juni 2025) |
Modell | Nordisches Modell (Käuferbestrafung) | Teils legalisierte Prostitution, Regulierung durch ProstSchG |
Digitale Sexkäufe (z. B. OnlyFans) | Verboten und strafbar | Legal, keine spezielle Regelung |
Haftstrafen für Konsument:innen | Bis zu 1 Jahr | Keine |
Anbieter:innen (Performer:innen) | Straffrei, aber wirtschaftlich bedroht | Straffrei |
Politische Debatte | Konsens über Parteigrenzen hinweg | CDU/CSU befürwortet Nordisches Modell, andere Parteien skeptisch |
Sexarbeiter:innen-Schutz | Kaum – Kritik an Verdrängung und Überwachung | Teilweise geregelt durch Auflagen, Gesundheitsberatung usw. |
EU-Unterstützung | Stark (u. a. Europäische Kommission, einige NGO-Bündnisse) | Uneinheitlich, keine klare Linie |
🧭 BEH-Prognose: Kommt das auch zu uns?
Die Richtung ist eindeutig: Politisch nimmt das Thema Fahrt auf. Auch wenn es derzeit in Deutschland (noch) keine konkreten Pläne gibt, Online-Sexkäufe strafrechtlich zu verfolgen, ist der Diskurs längst eröffnet – und durch das schwedische Gesetz neu angefacht.
Was uns erwartet:
- Verstärkte politische Debatten, insbesondere wenn europäischer Druck wächst.
- Potenzielle Gesetzesinitiativen aus dem konservativen Lager.
- Rechtliche Grauzonen, da digitale Inhalte bislang nicht unter Prostitution im Sinne des Strafgesetzbuches fallen.
🗣️ Statement des BEH-Vorstands
„Das neue Gesetz in Schweden zeigt, wie schnell sich politische Rahmenbedingungen verändern können – auch im digitalen Raum. Der Bundesverband Erotikhandel setzt sich weiterhin dafür ein, dass unsere Branche differenziert betrachtet wird, statt reflexartig kriminalisiert zu werden. Unser Ziel bleibt: rechtssicheres, faires und respektvolles Arbeiten für alle Beteiligten.“
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