Gewährleistungslabel

Neue Label-Pflicht ab 27.09.2026: Gewährleistung und Garantie

Liebe Mitglieder,
ab dem 27. September 2026 müssen Unternehmen, die Waren an Verbraucherinnen und Verbraucher verkaufen, stationär wie online, bereits vor Vertragsschluss mit einem einheitlichen EU-Gewährleistungslabel auf die gesetzlichen Gewährleistungsrechte hinweisen.
Gestaltung, Farben und Text sind verbindlich vorgegeben, in Deutschland ist die deutschsprachige Fassung zu verwenden.
Das Gewährleistungslabel ist im Verkauf an Verbraucher immer zu zeigen. Reine B2B-Geschäfte sind nicht betroffen, ebenso wenig reine Dienstleistungen und rein digitale Inhalte.
Für gebrauchte Waren gibt es eine eigene Variante des Labels.

Daneben gibt es ein Garantie-Label.
Dieses ist nur dann Pflicht, wenn der Hersteller freiwillig eine unentgeltliche Haltbarkeitsgarantie für die gesamte Ware von mehr als zwei Jahren übernimmt. Es wird um Marke oder Hersteller, Modellkennung und Garantiedauer ergänzt. Eigene Händlergarantien oder sonstige Garantiezusagen lösen diese Pflicht nicht aus. Hintergrund ist die EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825, die die Verbraucherrechte-Richtlinie geändert hat und in Deutschland in BGB und EGBGB umgesetzt wurde. Wie die Label konkret aussehen müssen, regelt die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 vom 25. September 2025 mit ihren Anhängen. Diese Anhänge sind für die Gestaltung maßgeblich.WAS DAS PRAKTISCH HEISST
Im Onlineshop muss das Label farbig und auf der Produktseite eingebunden sein.
Im Ladengeschäft gut sichtbar aushängen, zum Beispiel im Kassenbereich. 
Der Hinweis muss vor der Bestellung bzw. dem Kauf sichtbar sein, nicht erst danach.
Fehlt der Hinweis, ist das ein Verstoß gegen vorvertragliche Informationspflichten und damit abmahnfähig.

Wer Shop, Printmaterial oder Beschilderung anpassen muss, sollte das jetzt einplanen. Bis September ist mehr Vorlauf nötig, als es auf den ersten Blick aussieht. Das Thema ist zu komplex, um es in einem Newsletter erschöpfend zu behandeln.

Sehr gute und verständliche Erläuterungen bieten die
IHK Schwaben
sowie der Händlerbund. Dort stehen außerdem ein Muster-Gewährleistungslabel und ein Hinweisblatt zum Garantielabel zum Download bereit.

Bei Fragen stehen wir wie immer gerne per Email oder Telefon (040 410 55 69, 0171 311 48 97) zur Verfügung.

Diese Information gibt den Stand zum Redaktionsschluss wieder und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Beste Grüße
Euer Vorstand Bundesverband Erotik Handel e.V.

 

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