Wichtige Änderung für Online-Händler: Widerrufsbutton wird ab 19.06.2026 Pflicht.
Liebe Mitglieder,
der Gesetzgeber bringt 2026 eine weitere wichtige Änderung für den Online-Handel:
Ab dem 19. Juni 2026 wird der sogenannte Widerrufsbutton verpflichtend für alle Online-Shops, die an Verbraucher verkaufen (B2C).
Damit müssen Kunden künftig ihren Widerruf direkt online über eine klar erkennbare Schaltfläche im Shop erklären können – einfach, digital und ohne E-Mail oder Formular.
Der Widerruf muss dabei genauso einfach möglich sein wie der Kauf selbst.
Was Händler jetzt wissen müssen
- Pflicht ab 19.06.2026
- Gilt für alle B2C-Fernabsatzverträge
- Es reicht nicht mehr, nur eine Widerrufsbelehrung oder ein Formular anzubieten
- Der Button muss:
- klar sichtbar sein
- dauerhaft erreichbar sein
- eindeutig beschriftet sein (z. B. „Vertrag widerrufen“)
- Rechtstexte müssen angepasst werden (Widerrufsbelehrung & Datenschutzerklärung)
- Bei Nicht-Umsetzung drohen Abmahnungen und Bußgelder
Wichtig für Shopware-Nutzer
Shopware hat bereits angekündigt, eine rechtssichere technische Lösung für den Widerrufsbutton bereitzustellen, die in die Shopsoftware integriert werden kann.
Trotzdem müssen Händler ihre Rechtstexte und Prozesse selbst anpassen.
Fazit
Der Widerrufsbutton ist nicht nur eine kleine technische Änderung, sondern betrifft:
- Shop-Technik
- Rechtstexte
- Retourenprozesse
- Wertersatz-Regelungen
- Customer Journey
Wir empfehlen allen Mitgliedern, sich frühzeitig mit der Umsetzung zu beschäftigen, um Abmahnrisiken zu vermeiden.
Bei Fragen oder Erfahrungen zum Thema freuen wir uns über Austausch innerhalb des BEH.
Beste Grüße
Bundesverband für Erotikhandel e.V.