Label zur gesetzlichen Gewährleistung und zur Garantie

Liebe Mitglieder,


ab 2026 kommt eine wichtige Neuerung, die alle Händler in der EU betrifft: Ein verbindliches, einheitliches Label zur gesetzlichen Gewährleistung und zur Garantie. Damit sollen Verbraucher besser und klarer informiert werden. Hier sind die wichtigsten Details und was für euch als Händler zu tun ist:

Was wird neu?

  • Grundlage ist die Richtlinie (EU) 2024/825, welche die Verbraucherrechtsrichtlinie (2011/83/EU) ergänzt.
  • Es wird ein standardisiertes, EU-weit gültiges Gewährleistungs- und Garantielabel geben – ähnlich wie das bekannte Energielabel.
  • Verbraucher sollen auf einen Blick erkennen können:
    • wie lange die gesetzliche Gewährleistung mindestens ist (mindestens 2 Jahre, ggf. länger in manchen Ländern)
    • welche Rechte im Falle eines Mangels bestehen (Reparatur, Ersatzlieferung, Minderung oder Rückerstattung)
    • ein QR-Code, über den weiterführende Informationen abrufbar sind (EU-Informationsseite + nationale Details)
  • Wenn ein Hersteller eine kostenlose Zusatzgarantie (Haltbarkeitsgarantie) gewährt, wird auch ein separates Garantielabel benötigt.

Was bedeutet das für euch als Händler?

  • Achtung: Die Labels dürfen nicht im Kleingedruckten versteckt sein. Sie müssen hervorgehoben präsentiert werden – online und im stationären Handel.
  • Es dürfen nur die von der EU vorgegebenen Vorlagen genutzt werden – inklusive Design, Textbausteine und Sprache. Eigenkreationen sind nicht zulässig.
  • Die Pflicht greift vor Vertragsabschluss – also an dem Punkt, an dem Kund:innen entscheiden, etwas zu kaufen.

Zeitplan & aktuelle Lage

  • Entwickelt wurde der Entwurf bereits; ein erster englischer Entwurf für das Label inkl. Musterdokumente liegt vor. (Siehe Beitragsbild)
  • 27. September 2025 ist das Datum, bis zu dem die finale Gestaltung (Design, Vorlagen etc.) beschlossen sein soll.
  • Ab 27. September 2026 wird das Label verpflichtend.

Risiken & Aufwand

  • Es besteht Abmahnrisiko, wenn die Vorgaben nicht eingehalten werden (z. B. falsch ausgeführte Labels, unzulässige Variante, nicht sichtbare Platzierung).
  • Technische wie gestalterische Anpassungen sind nötig – für Online-Shops (Produktseiten, Checkout etc.), aber auch für den stationären Handel. Aufwand & Kosten sind zu kalkulieren.

Wir empfehlen:

  1. Die Entwicklung aufmerksam zu verfolgen – sobald die finalen Vorlagen vorliegen, prüfen, wie man sie in den Bestand einbauen kann.
  2. Frühzeitig mit der Anpassung eurer Online-Shops und ggf. Filialseiten zu beginnen.
  3. Rechtlichen Rat einholen, um sicher zu sein, wie genau eure Angebote betroffen sind (z. B. bei Garantieversprechen, Zusatzgarantien etc.).

Wenn ihr wollt, kann BEH hierzu ein Webinar organisieren, damit alle Details geklärt sind. Gebt kurz Bescheid, ob Interesse besteht!

Beste Grüße

Sebastian Schulz (Omocha Dreams – BEH-Vorstand)

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Ein Kommentar “Label zur gesetzlichen Gewährleistung und zur Garantie”

  • Ein Webinar zu diesem Thema fände ich gut!

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