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News
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Hier im Newsarchiv finden Sie immer aktuell die neusten und wichtigen Mitteilungen vom BEH.
Die neusten Mitteilungen stehen immer an erster Stelle,
so das nicht lange nach dem aktuellen Thema gesucht werden muss.
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Produktfotos bei Amazon
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Wer selber schießt, hat weniger Probleme - Produktfotos bei Amazon
Ein im Juli 2011 veröffentlichtes Urteil des Landgericht Nürnberg-Fürth (4 HK O 9301/10) sorgte bei Amazon-Händlern für Aufregung. Hintergrund: Amazon lässt sich an Produktfotos von Händlern umfassende Nutzungsrechte einräumen und überträgt diese dann unmittelbar auf alle weiteren Händler. Auf diese Weise kann Amazon seinen so genannten Händlern eine Vielzahl von Produktfotos anbieten und ein hohes Niveau in Sachen Produktfotografie gewährleisten. Im Ergebnis benutzen also mehrere Händler die gleichen Fotos. Dass diese Praxis nicht von allen Urhebern der Fotos akzeptiert wird, liegt auf der Hand.
Der klagende Händler erstellte Fotos für seinen Amazon-Shop und versah diese zum Teil mit seinem Firmennamen. Kurze Zeit später entdeckte er, dass ein Konkurrent mit seinen Fotos für identische Produkte warb. Er reichte Klage wegen Urheberrechtsverletzung ein. Sein Konkurrent verteidigte sich mit dem Argument, die erforderlichen Rechte für die Verwendung der Fotos von Amazon eingeräumt bekommen zu haben.
Dies stimmt jedoch nur zum Teil, wie das LG Nürnberg-Fürth befand. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Amazon, die die Rechteeinräumung und - übertragung an Dritte regeln, sind nämlich zum Teil unwirksam. Von der Unwirksamkeit betroffen ist die Einräumung von Rechten an Produktfotos, die mit dem Namen, dem Logo oder der Marke eines Dritten versehen sind. Die entsprechende Bestimmung in den AGB von Amazon ist nach Ansicht des Gerichts so ungewöhnlich, dass der Vertragspartner des Internetkaufhauses hiermit nicht zu rechnen braucht. Infolgedessen findet bei den oben genannten Produktfotos keine Rechteübertragung statt. Da keine Nutzungsrechte an diesen Fotos übertragen wurden, werden sie von Dritten zu Unrecht und unter Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz genutzt. Nicht betroffen sind „einfache“ Produktfotos ohne die erwähnte Zusätze; bei diesen erfolgte durch die AGB von Amazon eine wirksame Übertragung von Nutzungsrechten.
Im Ergebnis wird jeder Händler, der fremde Produktfotos bei Amazon verwendet, eine genaue Überprüfung der Fotos vornehmen müssen, um Urheberrechtsverletzungen ausschließen zu können. Die Verwendung eigener Fotos ist - jedenfalls problemlos - nur möglich, soweit man als Erster die entsprechenden Produkte bei Amazon eingestellt hat.
Aktuell sehen sich auch einige Amazon-Verkäufer von Erotikprodukten Urheberrechtsprozessen ausgesetzt, u.a. vor dem Amts- und Landgericht Bremen. Vorsicht geboten ist insbesondere bei der Verwendung von Produktfotos für Fun Factory Produkte.
Rechtsanwalt Jochen Jüngst, LL.M. Glockengießerwall 26 20095 Hamburg Tel: 040-80 90 81 308 Fax: 040-80 90 81 309 Email: jochen-juengst@juengst-legal.de Home: www.juengst-legal.de
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EroEmotion
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Für alle Produzenten Das neue kostenlose Verbrauchermagazins „EroEmotion“ startet erfolgreich auf der Frühjahrshausmesse von DISTRA Mit dem neuen Verbrauchermagazin EroEmotion erhält der stationäre Erotik-Fachhandel endlich ein speziell auf den Einzelhandel zugeschnittenes Marketinginstrument, das direkt beim Endverbraucher ansetzt und dort Nachfrage erzeugt. EroEmotion wird dem stationären Erotik-Fachhandel kostenlos zur Verfügung gestellt und dort gezielt an die Ladenkunden verteilt. Auf der DISTRA-Frühjahrshausmesse stellte der Herausgeber Markus Stifter, unterstützt von BEH-Geschäftsführer Uwe Kaltenberg, das neue Konsumentenmagazin EroEmotion vor. Die angesprochenen Händler zeigten sich von dem Konzept und der Aufmachung des EroEmotion Magazins sehr angetan und bekräftigten die Auffassung des Herausgebers, dass EroEmotion ein hervorragendes und innovatives Mittel zur Absatzsteigerung sein wird. „Denn die Händler wissen: Ist bei den Kunden erst die Neugierde geweckt, wird daraus meist schnell ein ‚Bedarf‘. Kann der Fachhändler diesen Bedarf direkt bedienen, macht er Umsatz und hat einen zufriedenen Kunden mehr“, sagt Markus Stifter Herausgeber des neuen Magazins EroEmotion. Die Auslieferung der Erstausgabe erfolgt im Mai 2012 mit einer Auflage von 10.000 Stück für den Fachhandel kostenneutral über DISTRA, Eroticats Warenhandel, Ulrich Esau und WIWA. Der Fachhandel kann die gewünschte Menge bei den Großhändlern Distra, Eroticats, WIWA und Esau Medienvertrieb beziehen, die auch die zügige Belieferung mit den in EroEmotion beworbenen Artikeln sicherstellen werden. Fachhändler können sich ab sofort unter www.eroemotion.com im Bereich „für Fachhändler“ registrieren und erhalten dann einen kostenfreien Eintrag für Ihr(e) Ladengeschäft(e) auf der Homepage. Das Magazin wurde in enger Abstimmung und nach den konkreten Wünschen des Fachhandels entwickelt und erhält daher keinerlei Hinweise auf Bezugsquellen für Endverbraucher außerhalb des Ladenhandels (keine Internet- oder Versandshops). Hersteller, Distributoren, Produzenten und Verlage finden auf der Homepage ebenso einen Link für Ihr Inserat in EroEmotion. Bei Fragen steht der Herausgeber unter folgenden Kontaktdaten gerne zur Verfügung:
Kontakt: SPM Stifter Press Medien GmbH Ansprechpartner: Markus Stifter Telefon: (0 61 24) 727 94-86 E-Mail: info@stifter-press.de
Für Hersteller, Distributoren und Produzenten besteht noch die Möglichkeit eine Anzeige zu schalten. Bitte melden Sie sich schnellstmöglich bei Markus Stifter unter der oben stehenden Rufnummer.
Bitte verwenden Sie das Bestellformular im Anhang „EroEmotion Anzeigenbestellschein“.
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Für alle Ladenbetreiber
Nutzen auch Sie die Möglichkeit Ihre Ladenkunden mit dem attraktiven kostenlosen Mitnahmemagazin EroEmotion eine Freude zu machen und geben Sie sich selbst die Chance durch die Weitergabe dieses hervorragenden Werbemittels neuen Umsatz zu generieren. Nutzen Sie auch die die Möglichkeit Ihr Ladengeschäft auf der Website der EroEmotion www.eroemotion.com darzustellen.
Benutzen Sie für Ihre Anmeldung bitte das Formular "Interneteintrag" im Anhang.
Nur die Kombination aller Werbemöglichkeiten verspricht eine erfolgreiche Ansprache und die Neugewinnung von Kunden, hier insbesondere auch des Ladenkunden.
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eroFame 2012
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Der BEH ist, nachdem wir die Erotika nicht mehr durchführen, für 2012 eine Kooperation mit eroFame eingegangen. Nach unserer Auffassung erfüllt die eroFame derzeit am besten alle Anforderungen, die an eine moderne, speziell auf den Erotik-Markt zugeschnittene Fachveranstaltung, gestellt werden.
Nämlich • Moderne B2B-Fachveranstaltung • Nur für Fachpublikum • Freier Eintritt für registrierte Fachhändler (jeweils mehr als 3.000 internationale Besucher in den Vorjahren) • Ansprechende und renommierte Messelocation auf dem EXPO-Gelände • Konzentrierte Kundengespräche in ruhiger, entspannter Business-Atmosphäre • Marktfhrende Aussteller aus aller Welt (gegenwärtig sind über 120 Aussteller gemeldet, Stand Anfang April 2012) • Ansprechendes Preis-/Leistungsangebot für Aussteller • Attraktive und preiswerte Partner-Hotels in Messenähe • Shuttle-Service zwischen Messe und Partnerhotels • Exklusive Abendveranstaltungen
Alle Informationen zur eroFame finden Sie hier www.erofame.eu
Für BEH-Mitglieder wird auf der eroFame ein BEH-Gemeinschaftsstand eingerichtet. Hier haben BEH-Mitglieder die Möglichkeit sich kleiner als mit der sonst geltenden Mindestgöße für Messestände von 12 m⊃2; darzustellen. Ab 2 m⊃2; a 199,00 €, also ab 398,00 € können BEH-Mitglieder einen vollwertigen Messeauftritt buchen und damit in allen offiziellen Werbemitteln der eroFame, insbesondere dem Messekatalog vertreten sein.
Benutzen Sie zur Buchung Ihres Messeauftritts im BEH-Gemeinschaftsstand bitte das Formular "eroFame BEH" im Anhang.
In der "Speakers Corner" der eroFame wird der BEH wieder ein hochkarätiges Vortragsprogramm anbieten. Unter anderem wird Rechtsanwalt Marko Dörre zu aktuellen Problemen des Jugendschutzes sprechen, Rechtsanwalt Jochen Jüngst wird zur "rechtssicheren Website" sprechen. Außerdem wird ein Referent der Deutschen Post zu dem Thema "E-Postbrief" referieren, der zukünftig auch Bedeutung als Jugendschutzsystem erlangen dürfte. Weitere branchenrelevante Themen werden das Programm abrunden.
Der BEH wird im Rahmen der eroFame am Donnerstag, 4. Oktober, ab 18:00 Uhr, bevor um 20:00 Uhr die große eroFame-Party stattfindet, auch seine Mitgliederversammlung abhalten.
Wir freuen uns darauf, auch Sie auf eroFame zu treffen.
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Verkaufsangebot Consensual oHG
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Werbemöglichkeiten auf der BEH-Website
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Bitte beachten Sie auch, dass Sie auf unserer (und Ihrer) Website www.beh-ev.de http://www.beh-ev.de/news/index.php Ihre Neuheiten allen BEH-Mitgliedern vorstellen können.
Nutzen Sie auch diesen unenteltlichen Service des Bundesverbandes Erotik Handel e.V.
Es sind auch noch einige Schaufenster im Onlinekaufhaus frei.
Banner zum Einbau auf Ihrer Website finden Sie hier.
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