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eroFame 2012 unter einem Dach
Der Termin für die eroFame 2012 ist entschieden:
die Messe findet am 3. bis. 5. Oktober statt. „Der 3. Oktober ist in Deutschland Feiertag und wir erwarten uns dadurch eine verstärkte Präsenz des deutschen Fachhandels auf der kommenden eroFame“, erläutert Wieland Hofmeister, Geschäftsführer der Mediatainment Publishing eroFame GmbH. Veranstaltungsort bleibt wie in diesem Jahr das Messegelände Hannover, allerdings entsprechen Organisator und Messebeirat den Wünschen ausstellender Unternehmen und verlegen die Fachmesse in Halle 2, so dass die eroFame 2012 unter einem Dach und auf einer Ebene stattfindet. „Die Begeisterung über die vier Pavillons unter dem Holzdach im Oktober 2011 war groß, dennoch möchten wir zum Konzept einer einzigen Messehalle, in der sich alle ausstellenden Unternehmen versammeln, zurückkehren. Die Halle 2 bietet sich hierfür gerade an.“ Einer der vielen Pluspunkte der äußerst ansprechenden Halle, die natürlich auch von der Infrastruktur des Messegeländes profitiert und in nächster Nähe zu den Partnerhotels liegt, ist die große Ausstellungsfläche, die es der eroFame ermöglicht, zu expandieren. Neu sind auch die Öffnungszeiten, denn die eroFame öffnet am 3. Oktober ihre Türen in der Zeit von 11 Uhr bis 19 Uhr, am Donnerstag, den 4. Oktober von 10 Uhr bis 19 Uhr und am Freitag, den 5. Oktober, von 10 bis 16 Uhr. „Unsere Gespräche mit den Ausstellern haben ergeben, dass der Bedarf an einer längeren Öffnungszeit der eroFame an den ersten beiden Messetagen hoch ist, während sich viele Aussteller am letzten Tag der Messe wünschen, mehr Zeit und Ruhe für den Abbau ihrer Stände zu haben.“
Eine Veränderung hat es bei den Standgrößen gegeben, so dass interessierte Unternehmen aus folgendem Angebot wählen können:
a) Standgrößen: 12 qm und 20 qm / max. Wandhöhe 2,50 m / ohne (bei 12 qm), bzw. inklusive Türme (bei 20 qm)
b) Standgrößen: 50 qm, 75 qm, 100 qm / max. Wandhöhe 2,50 m; max. Turmhöhe oder Oberkante der lichttragenden Elemente 3,50 m
c) Standgrößen: neu 150 qm / max. Wandhöhe 4,00 m; inklusive Türme / Oberkante der lichttragenden Elemente / Rigging 5,50 m
Der Preis pro Quadratmeter beträgt 199 EUR (Systemstand, inklusive Teppich, Beleuchtung und je nach Größe mit Kabine und Mobiliar).
Zu den Partnerhotels in 2012 gehören die Hotels Best Western Premier Parkhotel Kronsberg, das Radisson Blu Hotel sowie das Copthorne Hotel, die sich allesamt nahe der Halle 2 befinden. Ein Shuttle-Bus Service steht Besuchern und Ausstellern zur Verfügung.
Wie in den Jahren zuvor auch, ist der Eintritt und das Mittagessen für den Fachhandel frei.
Freuen dürfen sich Besucher als auch Aussteller auf die Messeparty am Donnerstag, 4. Oktober 2012, denn dann heißt es wieder: eroFame goes Oktoberfest!
Eine zeitnahe Reservierung des Messestandes wird empfohlen.
Kontakt:
Huda Najebzadeh
Große Kampstr. 3
31319 Sehnde
Germany
+49 (0) 5138 - 60 220 - 14
+49 (0) 5138 - 60 220 - 29
email: hnajeb@mpnow.eu
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Beitrag Rechtsanwalt Jochen Jüngst zu Produktfotos

Wer selber schießt, hat weniger Probleme - Produktfotos bei Amazon
Ein im Juli 2011 veröffentlichtes Urteil des Landgericht Nürnberg-Fürth (4 HK O 9301/10) sorgte bei Amazon-Händlern für Aufregung. Hintergrund: Amazon lässt sich an Produktfotos von Händlern umfassende Nutzungsrechte einräumen und überträgt diese dann unmittelbar auf alle weiteren Händler. Auf diese Weise kann Amazon seinen so genannten Händlern eine Vielzahl von Produktfotos anbieten und ein hohes Niveau in Sachen Produktfotografie gewährleisten. Im Ergebnis benutzen also mehrere Händler die gleichen Fotos. Dass diese Praxis nicht von allen Urhebern der Fotos akzeptiert wird, liegt auf der Hand.
Der klagende Händler erstellte Fotos für seinen Amazon-Shop und versah diese zum Teil mit seinem Firmennahmen. Kurze Zeit später entdeckte er, dass ein Konkurrent mit seinen Fotos für identische Produkte warb. Er reichte Klage wegen Urheberrechtsverletzung ein. Sein Konkurrent verteidigte sich mit dem Argument, die erforderlichen Rechte für die Verwendung der Fotos von Amazon eingeräumt bekommen zu haben.
Dies stimmt jedoch nur zum Teil, wie das LG Nürnberg-Fürth befand. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Amazon, die die Rechteeinräumung und - übertragung an Dritte regeln, sind nämlich zum Teil unwirksam. Von der Unwirksamkeit betroffen ist die Einräumung von Rechten an Produktfotos, die mit dem Namen, dem Logo oder der Marke eines Dritten versehen sind. Die entsprechende Bestimmung in den AGB von Amazon ist nach Ansicht des Gerichts so ungewöhnlich, dass der Vertragspartner des Internetkaufhauses hiermit nicht zu rechnen braucht. Infolgedessen findet bei den oben genannten Produktfotos keine Rechteübertragung statt. Da keine Nutzungsrechte an diesen Fotos übertragen wurden, werden sie von Dritten zu Unrecht und unter Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz genutzt. Nicht betroffen sind „einfache“ Produktfotos ohne die erwähnte Zusätze; bei diesen erfolgte durch die AGB von Amazon eine wirksame Übertragung von Nutzungsrechten.
Im Ergebnis wird jeder Händler, der fremde Produktfotos bei Amazon verwendet, eine genaue Überprüfung der Fotos vornehmen müssen, um Urheberrechtsverletzungen ausschließen zu können. Die Verwendung eigener Fotos ist - jedenfalls problemlos - nur möglich, soweit man als Erster die entsprechenden Produkte bei Amazon eingestellt hat.
Aktuell sehen sich auch einige Amazon-Verkäufer von Erotikprodukten Urheberrechts-prozessen ausgesetzt, u.a. vor dem Amts- und Landgericht Bremen. Vorsicht geboten ist insbesondere bei der Verwendung von Produktfotos für Fun Factory Produkte.
Rechtsanwalt Jochen Jüngst, LL.M.
Glockengießerwall 26
20095 Hamburg
Tel: 040-80 90 81 308
Fax: 040-80 90 81 309
Email: jochen-juengst@juengst-legal.de
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